
Um der wachsenden Nachfrage nach exportfähigen Paletten/Verpackungen gemäß den IPPC - ISPM 15 nachzukommen, haben wir eine eigene Holztrocknungsanlage gebaut. Diese erlaubt die thermische Behandlung von ca. 25.000 Paletten im Monat. Hierfür sind wir vom Regierungspräsidium Freiburg registriert und überwacht.
Im Rahmen des IPPC (International Plant Protection Convention), einer Unterorganisation der FAO (Food and Agriculture Organisation der UN) wurden phytosanitäre Vorschriften für den internationalen Handel mit Verpackungen aus Vollholz erlassen. Dazu gehört zum einen eine Hitzebehandlung bei einer Kerntemperatur von 56 C über mindestens 30 Minuten.
Zum anderen ist die Holzverpackung an zwei gegenüberliegenden Seiten mit einem anerkannten Kennzeichen zu markieren, das ein von der FAO festgelegtes und geschütztes Logo enthält. Holzwerkstoffe unterliegen in diesem Zusammenhang keinerlei Anforderungen und müssen daher nicht behandelt werden.
Vorschriften für IPPC Behandlungen von Verpackungsholz beim Export in bestimmte Länder